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Зов к духу

Oskar Ernst Bernhardt

Erklärung Vom 19. Juli 1938

Ich bemerke, dass alle eventuell noch bestehenden ausländischen Organisationen, die auf der Gralslehre aufgebaut sind, eine eventuelle Weiterführung ihrer Tätigkeit auf eine nur den Gesetzen ihres Landes verantwortliche Art beschränken müssen, dass ich selbst mit diesen Organisationen in keiner Weise mehr irgend etwas zu tun habe und jegliches in dieser Richtung von mir gegebene Mandat – sei es geschäftlicher, sei es organisatorischer Art – von mir als erloschen zu betrachten ist. Es ist niemand befugt, sich auf eine Auftragserteilung irgendwelcher Art meinerseits weiterhin zu berufen:

  1. Alle von mir erteilten geschäftlichen und privaten Mandate sind erloschen. Lediglich die Vollmacht auf Rechtsanwalt Dr. Karl Polaczek bleibt aufrecht, der im Sinne meiner Weisungen, Verfügungen zu treffen berechtigt ist.

  1. Ich fordere alle meine ehemaligen Anhänger auf, jede Gemeinschaft, jedes Zusammenarbeiten und jede Betätigung, welche auf eine Fortführung der von mir geleiteten Bewegung schliessen lässt, zu unterlassen.

  1. Insbesondere ist mein Wunsch, dass alle ehemaligen Angehörigen der Gralssiedlung am Vomperberg diese Siedlung oder deren Umgebung ehebaldigst verlassen mögen.

  1. Es muss auch nur der Anschein vermieden werden, als ob die Bewegung in irgend einer Form fortgesetzt wird. Wer meinen bezüglichen Wünschen entgegenhandelt, handelt gegen mich und auf eigene Verantwortung.

Innsbruck, 19. Juli 1938

Oskar Ernst Bernhardt

(eigenhändige Unterschrift)

Die Richtigkeit der Abschrift wird bestätigt, das Original befindet sich in meiner Verwahrung.

Rechtsanwalt Dr. K. Polaczek

Innsbruck, Gilmstr. Nr. 10/I

Telefon 1474